Die Besoldungsgruppe. 1 Es erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 9 und A – für Beamte des gehobenen Dienstes sowie. – für Offiziere um 10,42 Euro. Beträge für die weggefallene. 2 A 10 · A 11 · A 12 · A 13 . 3 Besoldungsgruppe B: Spitzenbeamte und Soldaten in besonderen. 4 gehobener Dienst: A 9 oder A höherer Dienst: A 13 (§ 23 BBesG) Amtsbezeichnungen Die Zuordnung eines Beamten zu einer Besoldungsgruppe richtet sich nach Ausbildung, Laufbahn, Alter und zum Teil auch nach Leistung. Aus den Amtsbezeichnungen eines Beamten ist im allgemeinen die Zuordnung zu einer bestimmten Besoldungsgruppe ersichtlich. 5 Der gehobene Dienst (gD) ist eine Laufbahngruppe im deutschen Beamtenrecht – unterteilt in den gehobenen technischen Dienst (z. B. Feuerwehr) und den gehobenen nichttechnischen Dienst (z. B. Verwaltungsdienst), ferner in die Laufbahnen besonderer Fachrichtung. Von 19hieß die entsprechende Laufbahn gehobener mittlerer Dienst. 6 der mittlere Dienst: Dieser ist in die Besoldungsgruppe A6 bis hin zu Besoldungsgruppe A9 unterteilt. der gehobene Dienst: Dieser beginnt mit A9 und geht bis zur A Weiter zum gehobenen Dienst und Berufsfelder; der höhere Dienst: Dieser reicht von A13 bis hin zu A16 und ist damit die höchste Laufbahngruppe. 7 Dabei ist angegeben, in welche Besoldungsgruppen die Ämter bzw. Dienstgrade je nach Laufbahngruppe eingereiht sind. Besoldungsordnungen A: Besoldungsgruppen A 3 bis A 16 einfacher Dienst (A 2 bis A 6) bzw. Mannschaften (A 3 bis A 6) mittlerer Dienst bzw. Unteroffiziere (A 6 bis A 9) gehobener Dienst bzw. Offiziere (A 9 bis A 13) höherer. 8 Wer Beamter werden möchte, muss einige Voraussetzungen erfüllen. Wir erklären dir, welche Anforderungen es an dich gibt, welche Berufe du ausüben kannst und welche Verdienstmöglichkeiten du als Beamte /-r hast. Jetzt lesen. Voraussetzungen Vorbereitungsdienst Besoldungsgruppen Alles zum gehobenen Dienst. 9 Die Besoldungsgruppe A bestimmt das Gehalt für Beamte im einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst, Spitzenbeamte und Soldaten in besonderen Positionen sind in der Besoldungsgruppe B klassifiziert. Wissenschaftliche Beamte wie Professoren, Dozenten und leitende Mitarbeiter an Universitäten und Fachhochschulen unterliegen der. b11 besoldung 10 Dem gehobenen Dienst sind die Besoldungsgruppen A 9 bis A 13 der Bundesbesoldungsordnung des Bundesbesoldungsgesetzes bzw. für einige Laufbahnen auch in der. 11