2-Achs-Kipper – Nutzlast bis zu 8,6 Tonnen. 3-Achs-Kipper – Nutzlast bis zu 15,0 Tonnen. 4-Achs-Kipper – Nutzlast. 1 Gewichte. Eigengewicht inkl. Aufbau. 14 kg. Nutzlast. 17 kg. Höchstzulässiges Gesamtgewicht (Technisch). 40 kg. 2 4-Achs-Kipper mit Bordmatik ; Nutzlast: 18,00 t ; Ladevolumen: 12,00 m³ ; Breite: 2,55 m ; Länge: 8,50 m ; Höhe: 3,40 m. 3 Hinterkippmulde (Fertigertauglich) · Fahrgestell: Mercedes-Benz oder MAN (ca. PS) · Ladevolumen ca. 18cbm · Nutzlast: kg. 4 Ein 4-Achser wiegt, je nach Ausstattung (Allrad / Alumulde ) leer to. Zulässiges Gesamtgewicht in D ist 32to. Da sind also im besten Fall 20to Zuladung drin, und das sind kaum mehr als 12m³, eher 11m³ bei schwerem Material und schwerem Fahrzeug. 5 Auch in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 angegeben ist die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs. Die Differenz aus der Gesamtmasse und dem Leergewicht des Fahrzeugs entspricht somit der maximalen Zuladung, die beim LKW möglich ist, ohne eine Strafe zu erhalten. Folgen Sie § 34 der StVZO, beträgt die zulässige Gesamtmasse eines. 6 4-Achs Kipper Kennzeichen NKEO Marke DAF Type FAD CF85 8x4 Leistung PS Baujahr Abgasnorm Euro 5 Gewichte Eigengewicht inkl. Aufbau 14 kg Nutzlast 17 kg Höchstzulässiges Gesamtgewicht (Technisch) 40 kg Höchstzulässiges Gesamtgewicht (Behördlich) 32 kg Maße LKW Länge 8 mm. 7 Die erlaubte Zuladung bei einem Tonner beträgt ungefähr 7 Tonnen. Ein Tonner darf etwa 10 Tonnen Ladung transportieren. Für Tonner ist in der Regel eine Nutzlast von rund 12 Tonnen erlaubt. Die maximale Zuladung bei einem Tonner liegt bei ungefähr 25 Tonnen. 8 Zulässige Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse (zGM) bezeichnet die Summe aus Leergewicht und maximaler Zuladung eines Kraftfahrzeuges oder einer Fahrzeugkombination. In der deutschen StVO und StVZO wird synonym auch der Begriff zulässiges Gesamtgewicht (zGG) verwendet, während in Österreich der Begriff höchstzulässiges Gesamtgewicht. 9 Zulässige Achslasten und Gesamtgewichte / § 34 Achslast und Gesamtgewicht. 4. Kraftfahrzeuge mit mehr als 4 Achsen unter Beachtung der Vorschriften in. Nummer 3. 32,00 t. (5a) Abweichend von Absatz 5 gelten für die zulässigen Gewichte von Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen. (6) Bei. 3-achser lkw m3 10 Dreiseiten-Kipppritsche mit rund 10 m³ Ladevolumen · zulässiges Gesamtgewicht 32 t · Zuladung ca. 18 t. 11